Treueprogramm & DSGVO: was du beachten musst
Ein Bonusprogramm verarbeitet personenbezogene Daten — also gilt die DSGVO. Die gute Nachricht: Für ein kleines Treueprogramm sind es überschaubare Punkte. Hier stehen sie, ohne Juristendeutsch.
Stand: 2. September 20266 Min. Lesezeit
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Im Zweifel halte Rücksprache mit einer Datenschutzexpertin oder einem Anwalt.
1. Rechtsgrundlage: meist die Einwilligung
Für die Teilnahme am Treueprogramm und für Werbe-Nachrichten ist die aktive Einwilligung des Kunden der saubere Weg (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). „Aktiv" heißt: Der Kunde tut selbst etwas — kein vorausgefülltes Häkchen. Bei OnCherry passiert das beim Start des WhatsApp-Chats: Der Kunde scannt den QR-Code und bestätigt die Teilnahme selbst.
2. Datensparsamkeit: nur erheben, was das Programm braucht
Ein Stempelprogramm braucht keine Adresse und kein Geburtsjahr. Es braucht eine Kennung (bei OnCherry die WhatsApp-Nummer), den Punktestand und optional den Vornamen für die Ansprache. Wenn du Geburtstage belohnen willst, frag Tag und Monat ab — nicht das Jahr. Je weniger du speicherst, desto kleiner das Risiko.
3. Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter
Sobald ein Dienstleister die Daten in deinem Auftrag verarbeitet, brauchst du einen AVV nach Art. 28 DSGVO. Ohne diesen Vertrag ist der Einsatz nicht zulässig. Seriöse Anbieter stellen ihn standardmäßig bereit — OnCherry ebenfalls.
4. Serverstandort und Vertragspartner
Am einfachsten ist ein Anbieter, der die Daten in der EU verarbeitet und dessen Vertragspartner in der EU sitzt. Dann entfällt die Diskussion um Drittlandtransfers. Frag im Zweifel direkt nach — und lass es dir schriftlich geben.
5. Speicherdauer und Löschung
- Programmdaten: so lange die Teilnahme läuft.
- Steuerrelevante Belege: nach den gesetzlichen Fristen (in Österreich z. B. 7 Jahre nach § 132 BAO).
- Inaktive Teilnehmer: nach einer festen Frist (z. B. 24 Monate ohne Besuch) löschen oder anonymisieren.
6. Datenschutzerklärung ergänzen
Nimm einen kurzen Abschnitt auf: Zweck (Treueprogramm), Rechtsgrundlage (Einwilligung), Anbieter, Speicherdauer, Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, Widerruf). Wenn du WhatsApp als Kanal nutzt, erwähne das dort ebenfalls.
Kurz-Checkliste
- ☐ Aktive Einwilligung beim Beitritt
- ☐ Nur nötige Datenfelder
- ☐ AVV mit dem Anbieter abgeschlossen
- ☐ Verarbeitung/Vertragspartner in der EU geprüft
- ☐ Löschkonzept für inaktive Teilnehmer
- ☐ Datenschutzerklärung um Treueprogramm & WhatsApp ergänzt
Mit einem Anbieter wie OnCherry, der datensparsam arbeitet, den AVV mitbringt und in der EU verarbeitet, hakst du die meisten Punkte mit dem Vertrag automatisch ab.
Häufige Fragen
Brauche ich für ein Treueprogramm eine Einwilligung?
In der Regel ja. Die Teilnahme am Bonusprogramm und der Erhalt von Nachrichten sollten auf einer aktiven Einwilligung des Kunden beruhen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Bei OnCherry stimmt der Kunde beim Start des WhatsApp-Chats aktiv zu.
Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)?
Ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO zwischen dir (Verantwortlicher) und dem Anbieter (Auftragsverarbeiter), der regelt, wie deine Kundendaten verarbeitet werden. Den brauchst du mit jedem Treueprogramm-Anbieter — OnCherry stellt ihn bereit.
Dürfen die Daten in die USA?
Nur unter zusätzlichen Garantien. Am einfachsten ist ein Anbieter mit Verarbeitung in der EU. Achte bei der Auswahl konkret auf Serverstandort und Vertragspartner.
Wie lange darf ich Kundendaten speichern?
So lange, wie es für den Zweck (das Treueprogramm) nötig ist, plus gesetzliche Aufbewahrungsfristen für steuerrelevante Belege. Inaktive Teilnehmer solltest du nach einer definierten Frist löschen oder anonymisieren.
Was muss in die Datenschutzerklärung?
Zweck der Verarbeitung, Rechtsgrundlage, eingesetzter Dienstleister, Speicherdauer und die Rechte der Betroffenen. Ergänze einen kurzen Absatz zum Treueprogramm und zum WhatsApp-Kanal.
Treueprogramm über WhatsApp — ohne App, ohne Plastikkarte
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